Unsere Argumente gegen den Koalitionsvertrag
Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Im Bereich Stadtentwicklung, Mieten und Wohnen droht mit Schwarz-Rot im besten Fall Stillstand. Die getroffenen Vereinbarungen fallen weit hinter das unter Rot-Grün-Rot Erreichte und Geplante zurück. Im Koalitionsvertrag getroffene Vereinbarungen bleiben insbesondere beim Mieter*innen- und Wohnraumschutz schwammig. Im schlimmsten Fall droht eine Abwicklung von Errungenschaften der letzten Jahre.
Konkret ist im Koalitionsvertrag vorgesehen, dass die Bestände der landeseigenen Wohnungsunternehmen (LWU) für mittlere Einkommensgruppen und ganze Quartiere für eine Ausrichtung nach „sozialer Mischung“ geöffnet werden – zu Lasten von Personen mit geringerem oder ohne eigenes Einkommen. Auch sollen LWUs nur noch 6.500 Wohnungen jährlich bauen (Rot-Grün-Rot hatte 7.000 vereinbart). Weitere Ziele zu Bauvorhaben von neuen Wohnungen werden im Koalitionsvertrag zwar gesteckt, aber im nächsten Satz gleich als zu ambitioniert offenbart. Hier ist fehlender politischer Wille erkennbar. Öffentliche Belange wie der Denkmalschutz oder die Baukultur sollen geschliffen werden und Interessen von Investor*innen bei der Aufstellung von Bebauungsplänen und bei Baugenehmigungen stärker berücksichtigt werden - wie z.B. SIGNA, der Galeria-Mutterkonzern, mit den Standorten Hermannplatz und Kurfürstendamm, die unverändert weiterlaufen sollen. Kooperative Formen der Stadtentwicklung und Plattformen, wie das Ini-Forum Stadtpolitik oder Urbane Praxis, werden in Frage gestellt. Beim Umgang mit dem Volksbegehren „Deutsche Wohnen und Co. enteignen“ ist kein Umsetzungsgesetz bei positivem Votum der Expert*innenkommission vorgesehen, sondern lediglich ein „Rahmengesetz“, aus dem nichts konkretes folgt.
Obwohl es dringend notwendig ist, wird es mit bei Schwarz-Rot nicht geben: Eine Verschärfung des Zweckentfremdungsrechts, insbesondere beim Abriss von Wohnraum und bei der Beschränkung von Ferienwohnungen, eine Stärkung der bezirklichen Bau- und Wohnungsaufsicht, eine Verschärfung des Wohnungsaufsichtsrechts, etwa durch Einführung einer verpflichtenden Instandhaltungsrücklage für Eigentümer; die zügige Einführung eines Wohnungs- und Mietenkatasters, das nicht nur Daten zur Miethöhe umfasst, sondern auch die wirtschaftlich Berechtigten.