Unsere Argumente gegen den Koalitionsvertrag

Umgang mit geflüchteten Menschen und Integration

Für geflüchtete Menschen sieht der Koalitionsvertrag die Abschwächung bei den Perspektiven für einen gesicherten Aufenthalt vor. Landesaufnahmeprogramme werden nicht erwähnt. Wenn die Senatsverwaltung Finanzen bei der CDU liegt, halten wir diese daher für akut gefährdet, da die CDU diese nicht verlängern wollte. Im Gegensatz zu den Vereinbarungen von Rot-Rot-Grün ist im Bereich der Wohnsitzauflagen nicht vorgesehen, dass hier das Ermessen im Sinne der geflüchteten Menschen vollumfänglich genutzt werden soll (Beispiel: Eine Person, die in Berlin lebt, hat ein Jobangebot in Potsdam). Ein Verzicht auf  Nachtabschiebungen ist im Gegensatz zu den rot-rot-grünen Vereinbarungen nicht im Text enthalten; ebenso ist keine Aussage zum Verbleib der Mobiltelefone bei den Betroffenen enthalten. Auch das Abschiebeverbot im Winter wird eingeschränkt. Es gibt – ebenfalls anders als im Koalitionsvertrag von Rot-Rot-Grün - keinerlei kritische Aussage zu Abschiebehaft, so dass eine Ausweitung zu befürchten ist. Auch sind humanitäre Bleiberechtsregelungen für Rom*nja und Sinti*zze nicht enthalten.

Im Übrigen möchten wir festhalten, dass zwar die Errichtung des Landeseinbürgerungszentrums im Koalitionsvertrag enthalten ist, aber es fehlen sämtliche Aussagen darüber, dass Einbürgerung deutlich beschleunigen werden soll und mit dem Zentrum eine personell diverse und interkulturell geöffnete und mit sämtlichen Communities interagierende Behörde geschaffen werden sollte.