Unsere Argumente gegen den Koalitionsvertrag

Inneres und Justiz

Der Bereich Inneres ist stark durch eine repressive Logik durchsetzt. Laut Koalitionsvertrag ist beabsichtigt, Grundrechte massiv einzuschränken. Im Koalitionsvertrag steht, dass beabsichtigt ist, das Berliner Polizeigesetz, ASOG, zu verändern. So sollen fünf Tage Präventivhaft ermöglicht werden, statt den bisher vorgesehenen 48 Stunden. Dies wird von Expert*innen schon jetzt als verfassungswidrig eingeschätzt. Zudem soll die Nutzung von Bodycams festgeschrieben werden – ob das Videomaterial auch für vermeintliche Opfer von Polizeigewalt zur Verfügung steht, bleibt offen. Zu „verhaltensbezogenen Kontrollen“ bekennt sich der Koalitionsvertrag.

Im Koalitionsvertrag von Rot-Rot-Grün wurde Racial Profiling verboten. Dies findet sich im schwarz-roten Koalitionsvertrag leider nicht wieder. Deshalb steht zu befürchten, dass es zu Racial Profiling kommen wird, da es in der Formulierung des schwarz-roten Koalitionsvertrag heißt, dass es zu „Kontrollen aufgrund kriminalistischer oder polizeitlicher Erfahrungswerte“ kommen darf. Zudem sehen wir die Messerverbotszonen kritisch und haben die Sorge, dass es hier zu mehr Kontrollen im öffentlichen Raum kommt. Außerdem soll der finale Rettungsschuss „rechtssicher“ geregelt werden. Auch das Versammlungsfreiheitsgesetz soll „evaluiert“ und der Begriff der „öffentlichen Ordnung" wieder eingeführt werden. Dies bedeutet eine Einschränkung der Versammlungsfreiheit.

Zudem ist nicht klar, was sich unter der Formulierung verbirgt, dass zukünftig freiwillige öffentliche Leistungen nur an Organisationen gezahlt werden sollen, „die sich im Rahmen der freiheitlich-demokratischen Grundordnung bewegen“. Hier ist zu befürchten, dass unter SPD-Beteiligung die „Gesinnungsklauseln“ wieder eingeführt werden, die es zeitweilig aufgrund von Vorgaben des damals geführten CDU-geführten zuständigen Ministeriums von Bundesseite gab.

Richtigerweise wird die Bekämpfung des Rechtsextremismus als zentral angesehen, aber es gibt keinerlei konkrete Schritte, wie Schwarz-Rot in diesem Bereich tätig werden möchte. Das halten wir für zu dünn.

Gegenüberstellung

Was im GroKo-Vertrag steht
  • Ausweitung der Videoüberwachung
  • Kein explizites Verbot von Racial Profiling
  • Polizeiliches Hacking auf private Endgeräte (Staatstrojaner)
  • Einschränkungen des Versammlungsrechts
  • Weiterer Kauf von Elektroschockpistolen (Tasern) ohne Evaluation
  • Fünf Tage Präventivhaft
Was R2G fest verabredet hatte
  • Explizites Verbot von Racial Profiling
  • Mehr Transparenz und Betroffenenrechte bei Polizeieinsätzen
  • Ablehnung von biometrischer Gesichtserkennung, Predictive Policing und automitiserten Entscheidung in der Polizeiarbeit
  • Landesopferschutzgesetz
  • Parlamentarische Aufarbeitung der rechtsterroristischen Anschlagserie in Neukölln