Unsere Argumente gegen den Koalitionsvertrag
Haushalt und Finanzen
Der beabsichtigte Paradigmenwechsel der Finanzpolitik des Berliner Senats wird gleich zum Einstieg des entsprechenden Kapitels deutlich. Maßstab soll das wirtschaftliche Handeln des Staates sein. Hinter dem Euphemismus einer “soliden Haushaltspolitik” verbirgt sich eine selbstauferlegte Beschränkung staatlichen Handelns, auch wenn die gegewärtige Situation ggf. anderes gebietet. Zwar soll erst bis 2029 wieder ein ausgeglichener Haushalt vorgelegt werden, doch folgt diesem eine Einschränkung. So sollen Ausnahmen nur für “kluge Investitionen” genutzt werden. Es ist gut und unbedingt nötig, dass der Staat in Infrastruktur investiert, dennoch schränkt dieser Satz Ausgaben für bspw. soziale Projekte ein.
Hatte Rot-Rot-Grün noch aus den Lehren der 2000er-Jahre die Verankerung einer Privatisierungsbremse angestrebt, möchte schwarz-rot wieder stärker profitorientiere Investor*innen in staatliche Projekte einbinden. So z.B. bei der Schulbauoffensive, oder dem nunmehr nur noch teilweisen Rückkauf des Fernwärmenetzes. Ankäufe durch das Land sollen nach wirtschaftlichen Kriterien erfolgen, soziale und gesellschaftliche Kosten werden bei dieser Betrachtung ausgeblendet.
Die schwarz-rote Koalition möchte ein milliardenschweres Sondervermögen bereit stellen, wobei hierbei offenbleibt ob nicht schlicht “übrige Mittel” aus der Corona-Krise umgewidmet werden, also gar keine neuen Handlungsmöglichkeiten des Staates geschaffen werden, die nicht auch bei einer Fortsetzung von R2G zur Verfügung gestanden hätten. Dazu soll nach Presseberichten das Geld vor allem für Förderprogramme von Gebäudesanierung oder Elektromobilität verwendet werden. Die nachhaltige Transformation der Berliner Wirtschaft tritt in den Hintergrund.