Unsere Argumente gegen den Koalitionsvertrag

Haushalt und Finanzen

Der beabsichtigte Paradigmenwechsel der Finanzpolitik des Berliner Senats wird gleich zum Einstieg des entsprechenden Kapitels deutlich. Maßstab soll das wirtschaftliche Handeln des Staates sein. Hinter dem Euphemismus einer “soliden Haushaltspolitik” verbirgt sich eine selbstauferlegte Beschränkung staatlichen Handelns, auch wenn die gegewärtige Situation ggf. anderes gebietet. Zwar soll erst bis 2029 wieder ein ausgeglichener Haushalt vorgelegt werden, doch folgt diesem eine Einschränkung. So sollen Ausnahmen nur für “kluge Investitionen” genutzt werden. Es ist gut und unbedingt nötig, dass der Staat in Infrastruktur investiert, dennoch schränkt dieser Satz Ausgaben für bspw. soziale Projekte ein.

Hatte Rot-Rot-Grün noch aus den Lehren der 2000er-Jahre die Verankerung einer Privatisierungsbremse angestrebt, möchte schwarz-rot wieder stärker profitorientiere Investor*innen in staatliche Projekte einbinden. So z.B. bei der Schulbauoffensive, oder dem nunmehr nur noch teilweisen Rückkauf des Fernwärmenetzes. Ankäufe durch das Land sollen nach wirtschaftlichen Kriterien erfolgen, soziale und gesellschaftliche Kosten werden bei dieser Betrachtung ausgeblendet.

Die schwarz-rote Koalition möchte ein milliardenschweres Sondervermögen bereit stellen, wobei hierbei offenbleibt ob nicht schlicht “übrige Mittel” aus der Corona-Krise umgewidmet werden, also gar keine neuen Handlungsmöglichkeiten des Staates geschaffen werden, die nicht auch bei einer Fortsetzung von R2G zur Verfügung gestanden hätten. Dazu soll nach Presseberichten das Geld vor allem für Förderprogramme von Gebäudesanierung oder Elektromobilität verwendet werden. Die nachhaltige Transformation der Berliner Wirtschaft tritt in den Hintergrund.

Gegenüberstellung

Was im GroKo-Vertrag steht
  • Grundsatz der "soliden Haushaltpolitik" (Keine Kredit)
  • Ausnahmen sollen nur für "kluge Investitionen" gemachte werden (nicht z.B. für Sozialausgaben)
  • Belastung von Mieter*innen und Vermieter*innen bei Spielräumen der Grundsteuerreform verhindern, Hebesatz senken
  • Versorgungswerk für Steuerberater*innen (Schwächung der gesetzlichen Rentenversicherung)
  • Grundstücke und Gebäude nur im dringenden Notfall (und nur wirtschaftlich) ankaufen
  • Reform der Bezirksfinanzierung
Was R2G fest verabredet hatte
  • Bekenntnis zu “Wir sparen uns nicht aus der Krise” und antizyklischer Finanzpolitik
  • Finanpolitische Entscheidungen werden an Klimazielen gemessen, Sustainable Finance
  • Schulbauoffensive als prioritäres Projekt mit konkreter Investitionsquote
  • Kontinuierlicher Ankauf von Grund und Boden
  • Ausschluss der Privatisierung landeseigener Unternehmen, Privatisierungsbremse
  • Parlamentarische Kontrolle durch Hauptausschuss über Bereiche Landesbeteiligungen, Extrahaushalte und Investitionen