Unsere Argumente gegen den Koalitionsvertrag

Arbeit und Soziales

Die Formulierung zur Ausbildungsplatzumlage stellt für uns keine tragfähige Perspektive zur Einführung dieser da. So besagt der Koalitionsvertrag, dass bis 30.4.2025 2.000 zusätzliche betriebliche Ausbildungsplätze geschaffen werden sollen. Es dürfte sich bei den zusätzlich verlangten 2.000 Ausbildungsplätzen lediglich um die gemeldeten und nicht um tatsächlich neu geschaffene handeln, also unabhängig davon, ob diese besetzt werden oder nicht. Durch geändertes Meldeverhalten der Unternehmen kann die Umlage somit umgangen werden, ohne dass zusätzliche Ausbildungsplätze entstehen. Damit  wird ein dringend benötigtes Instrument auf die lange Bank geschoben, obwohl es umsetzungsreif ist. Berlin hat einen der schwächsten Ausbildungsmärkte in ganz Deutschland.Seit vielen Jahren versprechen Arbeitgeber*innen, dass sie Ausbildungsplätze schaffen wollen und dennoch finden viele Jugendliche keinen Ausbildungsplatz. Besonders oft fallen dabei Jugendliche mit Migrationsgeschichte hintenüber. Es braucht dringend eine Ausbildungsplatzumlage. Diese auf das 2025 zu verschieben, verschiebt das Problem in die Zukunft und hilft den dringend auf Ausbildung angewiesenen Jugendlichen nicht.

Gegenüberstellung

Was im GroKo-Vertrag steht
  • Einführung der Ausbildungsplatzumlage u.U. erst nach 2025
  • Ausbildungsplatzgarantie erst ab 2024/25
  • Bündnis für Ausbildung mit freiwilligen Selbstverpflichtungen anstatt verbindlicher Regeln
  • Erhalt des Landestmindestlohns
Was R2G fest verabredet hatte
  • Fest verabredet Einführung einer Ausbildungsplatzumlage
  • Ausbildungsplatzgarantie ab 2023/24
  • Bundesratsinitiative zur Abschaffung von sachgrundloser Befristung
  • Bekenntnis zum solidarischen Grundeinkommen